Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertreter der Freien Design Gruppe.
  
  
  
 1. Geltung
 1.1 Die AGB gelten für alle übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltung, Beratung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichungen schriftlich vereinbart wurden. Änderungen und Zusatz-, oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen, rechtsverbindlich unterzeichneten Bestätigung der jeweiligen Vertreter der Freien Design Gruppe. 
 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn der jeweilige Vertreter der Freie Design Gruppe ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
 Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist die der jeweilige Vertreter der Freien Design Gruppe alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk.
 Dies besteht aus Produktidee, Modellen, Bildmaterial in Form von Fotos, Dias, Negativen, oder sonstigen Datenträgern, aus Gestaltungsentwürfen in Form von Ausdrucken, Lithos oder digitalen Daten sowie Text in jeglicher Speicherform.
 
 
  
 2. Rechte und Pflichten im Vertragsverhältnis
 2.1. Die Vertreter der Freien Design Gruppe übertragen dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte einzig zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
 2.2. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vertreters (Urhebers) der Freien Design Gruppe.
 Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
 2.3. Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf, soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, der Zustimmung eines Vertreters der Freien Design Gruppe.
 2.4. Der Auftraggeber stellt der Freien Design Gruppe nach Veröffentlichung, mehrere Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
 2.5. Das fertiggestellte Layout, Produkt muss vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Korrektur überprüft werden. Nach Abgabe der Zustimmung zur Produktion übernimmt der Vertreter der Freien Design Gruppe keinerlei Haftung auf textliche Unkorrektheiten und weitere von Ihm nicht verschuldete Fehler in der Farbechtheit oder der Handhabung weiterverarbeitenden Anbietern.
 
 
 
 3. Ergänzende Sonderbestimmungen
 Der Auftraggeber verpflichtet sich vereinbarte Fristen einzuhalten.
 Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von einem Vertreter der Freien Design Gruppe zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der Vertreter der Freien Design Gruppe - ohne daß es eines Schadensnachweises bedürfe - ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von einem Vertreter der Freien Design Gruppe nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht dem Vertreter der Freien Design Gruppe das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde, also schon in der Konzeptionsphase. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
 3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zügig mitzuarbeiten, den Ablauf des Auftrages bestmöglich durch vereinbarte Zuarbeiten oder Einhaltungen von Absprachen zu unterstützen.
  
 
 
 4. Vertragsabschluss
 Alle Angebote sind stets freibleibend.
 Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung eines Vertreters der Freien Design Gruppe verbindlich.
 Mündliche Abreden und Zusicherungen, bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Änderungen bleiben vorbehalten.
 
 
 
 5. Lieferzeit
 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen- und Termine befreit den Auftraggeber nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistungen und der Erklärung, daß er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.
 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
 Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die die Vertreter der Freien Design Gruppe nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Verzug und Ausbleibung (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns und unsere Erfüllungsgehilfen kein Verschuldungsvorwurf trifft. Die Vertreter der Freien Design Gruppe haften im übrigen nicht für leichte Fahrlässigkeit.
  
 
 
 6. Preise
 Sämtliche Preise verstehen sich ab Raum Dortmund / Unna. Versandwünsche werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Alle Preise unterliegen einer Mehrwertsteuer von 19%.
 Künstlerische oder teilkünstlerische Dienstleistungen unterliegen einer Mehrwertsteuer von 7 %.
 
 
  
 7. Zahlungsbedingungen
 Falls nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen von Vertretern der Freien Design Gruppe binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 7Tagen nach Rechnungsdatum kann ein Skonto von 2%, bei Bankeinzug ein Skonto von 3% gewährt werden Nicht Skonto berechtigt sind Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag unter 25,- Euro. Lieferungen an neue Kunden, sowie Endverbraucher werden nur gegen Nachnahme oder Vorkasse ausgeführt.
 Zahlungen werden zunächst gegen etwaige Kosten und Zinsen berechnet, dann gegen die jeweils älteste Forderung. Mit Eintritt des Verzuges oder der Verweigerung der Annahme bestellter Waren werden sämtliche offene Rechnungsposten fällig.
  
 
 
 8. Mängelrügen und Gewährleistung
 Für Mängel haftet der jeweilige Vertreter der Freien Design Gruppe wie folgt
 1) Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu Rügen.
 2) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach des jeweiligen Vertreters der Freien Design Gruppe Wahl, Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
 3) Zur Mängelbeseitigung gewährt der Käufer eine nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit und stellt den beanstandeten Gegenstand sofort zur Verfügung.
 4) Wenn der jeweilige Vertreter der Freien Design Gruppe eine gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, von dem jeweiligen Vertreter der Freien Design Gruppe verweigert wird oder fehlschlägt, steht dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht  zur Wandlung des Vertrages oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. 
 
 
 
  
 9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
 Die Haftung eines Vertreters der Freien Design Gruppe richtet sich ausschließlich nach den oben stehenden Regelungen. Schadensansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch einen Vertreter der Freien Design Gruppe selbst oder einen Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbedingung gilt für den Auftraggeber entsprechend.
 
 
  
 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklage) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist der Ort der Gerichtszuständigkeit des jeweiligen Vertreters der Freien Design Gruppe sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Andernfalls verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
  
  
  
  
 01.01.2005
 Freie Design Gruppe
  
 Martin Franke 
 Unna
